Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich verlauten lassen, dass verletzte und kranke Menschen, darunter auch Krebspatientinnen und -patienten, aus der Ukraine in Deutschland behandelt werden können; die Kosten für die Behandlung sind über das Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt. Dies gilt aber nicht für weitere Ausgaben oder Kosten für Angehörige, die sie begleiten. Da Angehörige in dieser für die Krebspatientinnen und -patienten extrem belastenden Situation eine wichtige psychologische und soziale Unterstützung darstellen und folglich zum Behandlungserfolg beitragen, hat die Deutsche Krebshilfe einen Hilfsfonds mit 2,5 Millionen Euro eingerichtet. Dieser Fonds deckt schnell und unbürokratisch bereits entstandene oder entstehende Reise- und Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern der Patientinnen und Patienten.
Nähere Informationen finden sich in der Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe.