Ordentliche Mitglieder
können neben den Gründungsmitgliedern nur die in den verschiedenen Orten und Regionen der Bundesrepublik bestehenden Selbsthilfeorganisationen (Selbsthilfegruppen und Selbsthilfevereinigungen) werden, deren Zweck und Aufgabe denen des Bundesverbandes entsprechen
Fördernde Mitglieder
können natürliche und juristische Personen sowie Personengruppen sein, die bereit sind, die Aufgaben und Ziele des Bundesverbandes zu unterstützen.
Mitgliedsbeiträge:
- Selbsthilfeinitiative: Pro Mitglied 6,66 Euro (mindestens 66,66 Euro, maximal 333 Euro)
- Natürliches Fördermitglied: 50 Euro
- Fördermitglied - Juristische Person: mind. 250 Euro
Das Finanzamt Bonn hat die DLH als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar
Warum sollten wir mit unserer Gruppe Mitglied werden?
Ein Verband braucht Mitglieder! Nur mit einer starken Basis ist eine öffentliche Wahrnehmung garantiert und können wir in vielfältiger Weise Einfluss nehmen. Die Unterstützungsmöglichkeiten für die Gruppen bzw. ihre Teilnehmer wachsen mit zunehmender Mitgliederzahl:
Gemeinsam stärker! – Gemeinsam besser!
Die DLH stärkt die Selbsthilfe
Eine hohe Mitgliederzahl stärkt die Bedeutung der Selbsthilfe. Die DLH unterstützt ihre Gruppen auf vielfältige Weise, hilft bei der Gründung, beim Aufbau und der Bekanntmachung.
Die DLH hält besondere Serviceangebote für ihre Mitgliedsgruppen vor
Die DLH macht sich für eine stetige Verbesserung der Angebote stark. Eine Übersicht über die wichtigsten Serviceangebote für DLH-Mitgliedsgruppen ist untenstehend zu finden.
Die DLH setzt sich für die Interessen ihrer Mitglieder ein
Die DLH bündelt und vertritt die Interessen von Betroffenen in verschiedenen Gremien z.B. zu Behandlungsleitlinien oder Schwerbehinderung. Je mehr Gruppen sie vertritt, desto größer ist der Einfluss!
Die DLH verfügt über Fach- und Betroffenenkompetenz
Gruppenleiter können sich bei speziellen fachlichen und organisatorischen Fragen und zur Vermittlung eines Austausches von Betroffenen an den Patientenbeistand der DLH wenden. Gruppenteilnehmer können ebenfalls auf ihn verwiesen werden. Die DLH arbeitet in der Geschäftsstelle mit einem professionellen Team, das einem ehrenamtlichen Vorstand aus Betroffenen und Angehörigen untersteht.
Übersicht über die wichtigsten Serviceangebote für DLH-Mitgliedsgruppen:
Finanzielle Zuschüsse
Versicherungsschutz
- Gruppen-Haftpflichtversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
- Dienstreise-Fahrzeugversicherung
Internet-Dienstleistungen / Mitgliederbereich
- Informationen im Mitgliederbereich
- Speicherplatz für eine eigene Internetpräsenz
- E-Mail-Postfach
Fortbildungsveranstaltungen
- Gruppenleiterseminar
- Finanzseminar
- Angehörigenseminar
- Sozialmedizin
- Gesprächsführung
- Supervision
- bei Bedarf weitere relevante Seminare
Infomaterial
- Broschüren, Infoblätter, Literaturliste etc.
- anatomische Lehrtafeln
- Poster „Krankheitsübersicht“
Gruppenarbeit / Formulare
- Vorlagen für die Gruppenarbeit vor Ort
Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit
- z.B. bei Erstellung und Finanzierung von Stellwänden oder Roll-Ups